Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Freiburg
Am 18.04.2023 hat die unabhängige Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse" ihren Abschlussbericht vorgestellt. Veranstalter der Pressekonferenz war die unabhängige GE-Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Freiburg. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Im Erzbistum Freiburg wurden beginnend im Jahr 2008 – unter fachlicher Beratung von Ursula Enders, Leiterin der Fachberatungsstelle Zartbitter e.V. in Köln – erste Maßnahmen zur Prävention von sexuellem Missbrauch initiiert, die seither stetig weiterentwickelt wurden. Informationen zu Maßnahmen zu Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Kontext, die seit 2010 von der Katholischen Kirche in Deutschland ergriffen und umgesetzt wurden, finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), in kompakter Form insbesondere in der Zusammenstellung zentraler Maßnahmen.
Wichtige Wegmarken gab es auch auf Ebene der DBK, wie die sogenannte MHG-Studie (2018), die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ (2020) und die Einsetzung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) im Jahr 2020.
- Inkraftsetzung der „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch“ in der Erzdiözese Freiburg
- Bestellung des internen Beauftragten zur Prüfung des Vorwurfs von sexuellem Missbrauch Minderjähriger, Domkapitular Eugen Maier
- Beginn des Aufbaus erster Strukturen im Bereich der Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt
Als eine direkte Konsequenz aus der Veröffentlichung der MHG-Studie berief Erzbischof Stephan Burger zum 19. November 2018 im Erzbistum Freiburg die Kommission „Macht und Missbrauch“ aus internen und externen Experten, der er selbst als Vorsitzender vorstand. Zu den Kommissionsmitgliedern gehörten u. a. die externen, unabhängigen Ansprechpersonen der Erzdiözese sowie Vertreter aus Psychologie, Kriminologie und Theologie. Die Kommission widmete sich insbesondere der strukturellen Analyse von Missbrauch begünstigenden Faktoren. In ihrem Auftrag wurde im Jahr 2018 die externe, unabhängige Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ eingesetzt.
Die Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ wurde 2018 im Auftrag der Kommission „Macht und Missbrauch“ konstituiert, um anhand exemplarischer Missbrauchsfälle Verantwortlichkeiten und Formen der Vertuschung von Missbrauch im Erzbistum Freiburg zu analysieren und aufzuarbeiten. Sie setzt sich aus vier externen Personen aus Justiz und Kriminalpolizei zusammen. Im Frühjahr 2019 konnte sie ihre Arbeit aufnehmen. Die AG arbeitet unabhängig und eigenständig und berichtet der GE-Kommission. Die Leitlinien der Arbeitsgruppe können Sie hier nachlesen. Ihr Abschlussbericht wurde am 18. April 2023 vorgestellt.
Für eine ganzheitliche Betrachtung des Themenfeldes des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext ist die Betroffenenperspektive unverzichtbar. Daher wurde zum 1. Juli 2021 in der Erzdiözese Freiburg ein Betroffenenbeirat konstituiert. Er besteht aus zwei Frauen und zwei Männern, die im kirchlichen Kontext sexuellen Missbrauch erfahren haben. Hier kommen Sie zum Betroffenenbeirat.
Im Oktober 2021 wurde von Erzbischof Stephan Burger eine gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der DBK neu geordnete Kommission errichtet. Aufgrund des unmittelbaren Bezugs zur genannten Gemeinsamen Erklärung trägt die Nachfolgekommission der Kommission „Macht und Missbrauch“ den Namen „GE-Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Freiburg“. Ihr Vorsitzender ist Prof. Magnus Striet, Inhaber des Lehrstuhls für Fundamentaltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Im Oktober 2021 wurde von Erzbischof Stephan Burger eine gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der DBK neu geordnete Kommission errichtet. Aufgrund des unmittelbaren Bezugs zur genannten Gemeinsamen Erklärung trägt die Nachfolgekommission der Kommission „Macht und Missbrauch“ den Namen „GE-Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Freiburg“. Ihr Vorsitzender ist Prof. Magnus Striet, Inhaber des Lehrstuhls für Fundamentaltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Wie schon bei der Kommission „Macht und Missbrauch“ sind die Mitglieder der GE-Kommission in der Ausübung ihres Amtes frei und keinerlei Weisungen unterworfen. Sie sind an Datenschutzregelungen und geltendes Recht gebunden und unterliegen in ihrer Arbeit, insbesondere zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen, der Schweigepflicht. Informationen zu Mitgliedern und Arbeitsschwerpunkten der GE-Kommission finden Sie hier.
Im September 2024 wurde der „Ständige Beraterstab der Erzdiözese Freiburg in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener“ neu errichtet.
Mitglieder des Ständigen Beraterstabs sind (Stand Mai 2025):
- Michaela Ahr: Referentin für Intervention und Aufarbeitung im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e. V.
- Martin Brandenstein: Diplom-Psychologe; Unabhängige, beauftragte Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs
- Jörg Faulmann: Medienkaufmann; Unabhängige Stelle für Unterstützung
- Prof. Dr. Katharina Fuchs: Päpstliche Universität Gregoriana Rom, Institut für Psychologie
- Johanna Habeck: Diplom-Sozialpädagogin (FH)
- Sybille Kuthe: Rechtsanwältin; Unabhängige, beauftragte Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs
- Claudia Meng: Rechtsanwältin; Unabhängige, beauftragte Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs
- Daniel Schuler: Rechtsanwalt; Unabhängige, beauftragte Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs
- Dipl.-Psych. Michaela Schüürmann: Psychologische Psychotherapeutin
- Björn Widmann: Journalist
- Clara Winter: Studentin
- Silke Wissert: Diözesane Präventionsbeauftragte
Zur Einrichtung eines Beraterstabs ist die Erzdiözese Freiburg auf Grundlage der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ (OsM Intervention) verpflichtet. Die Aufgaben und Arbeitsweise des Beraterstabs sind in einem eigenen Statut geregelt. Er fungiert als ein unabhängiges Expertengremium zur Beratung des Ordinarius in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Kirche.
Als eine Reaktion auf die Ergebnisse und Erkenntnisse der MHG-Studie berief Erzbischof Stephan zum 27. November 2018 die Kommission „Macht und Missbrauch“, die den Erzbischof zu Konsequenzen aus der MHG-Studie beriet. In ihrem Auftrag wurde u. a. die externe, unabhängige Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ eingesetzt, die im Jahr 2019 ihre Arbeit aufnahm – mit dem Auftrag, anhand exemplarischer Fälle sexualisierter Gewalt Mentalitäten, Mechanismen, Verantwortlichkeiten und Strukturen umfassend zu analysieren und aufzuklären, die in der Erzdiözese Freiburg zu Vertuschung und Machtmissbrauch geführt bzw. dazu beigetragen haben.
Der Bericht untersucht systemische Ursachen von sexuellem Missbrauch und für dessen Vertuschung in der Erzdiözese Freiburg, um daraus Schlüsse für die Zukunft ziehen zu können. Im Unterschied zu den Berichten anderer Bistümer stellt der Freiburger Bericht keine Gesamtschau aller Missbrauchsfälle in der Erzdiözese dar. Der Bericht soll anhand exemplarischer Fälle systemische Strukturen sichtbar machen, die sexuellen Missbrauch und Vertuschung von Missbrauchsfällen in der Erzdiözese ermöglicht haben.
Die Arbeitsgruppe (AG) „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ besteht aus vier externen, nicht mehr im aktiven Dienst stehenden Personen aus Justiz und Kriminalpolizei. Sie arbeitet unabhängig und eigenständig. Das bedeutet auch, dass die Ermittler gänzlich frei über die Auswahl der untersuchten Fälle und zugehörigen Akten sowie die Befragung von Personen entschieden haben. Sie hatten bei der Untersuchung Zugriff auf sämtliche Akten aus dem Erzbischöflichen Ordinariat.
Im Unterschied zu den Berichten anderer Bistümer stellt der Freiburger Bericht keine Gesamtschau aller Missbrauchsfälle in der Erzdiözese dar. Der Bericht soll anhand exemplarischer Fälle systemische Strukturen sichtbar machen, die sexuellen Missbrauch und Vertuschung von Missbrauchsfällen in der Erzdiözese ermöglicht haben. Der Bericht wird dabei vollständig anonymisiert sein, so dass keine Rückschlüsse auf konkrete Orte, Täter oder Betroffene vor Ort gezogen werden können.
