Missio canonica
Mit der Beantragung der Missio canonica gibt die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche" beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird auf Antrag eine vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt.
Vorbereitungsdienst
Für den Vorbereitungsdienst wird eine "vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis" erteilt. Diese ist mit dem entsprechenden Formular zu beantragen. Die dort aufgeführten Anlagen sind beizufügen.
Die diözesane Zuständigkeit während des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach dem Ort des Seminars, an dem die Ausbildung stattfindet. Der Antrag ist also an die zuständige Stelle des Bistums zu richten, in dessen Bereich das Studienseminar liegt.
Einstellung
Die Beantragung der Missio canonica erfolgt bei bzw. nach der festen Einstellung in den Dienst als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer bis nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Das bedeutet: Wenn - wie im Regelfall - bereits die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt wurde, muss der Antrag bei einer Festeinstellung in den Schuldienst dennoch erneut gestellt werden. Es sind neben den allgemeinen Angaben die geänderten Angaben zur Schule etc. einzutragen. Diesem neuen Antrag müssen nur das Zeugnis des Zweiten Examens (Kopie) und Urkunden über eventuell seit der letzten Antragstellung veränderte Voraussetzungen beigefügt werden. Die persönliche Einladung erfolgt bis Mitte März eines Jahres.




