Ombudsstelle | Interne Meldestelle im Erzbistum Freiburg
Um Kenntnis von etwaigen Regelverstößen zu erlangen, stellen wir internen und externen Hinweisgebern in der Erzdiözese Freiburg verschiedene Meldewege zur Verfügung. Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann.
Bei der berufenen Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden. Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Hinweisgebersystem
Rechtsverstöße sicher melden
Fehlverhalten entdeckt?
Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz ist auf allen Ebenen der Erzdiözese Freiburg die Arbeitsgrundlage. Die Erzdiözese Freiburg und ihre Körperschaften ermutigen daher ihre Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden: Das anonyme Hinweisgebersystem ist erreichbar unter
Weitere Informationen finden Sie unter www.ebfr.de/ombudsstelle.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Dass wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Ombudsperson nimmt Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße vertraulich entgegen und bietet somit eine neutrale Anlaufstelle, die Hinweispersonen vertraulich und daher ohne Angst vor Repressalien, kontaktieren können. Die Informationen können auf Wunsch so weitergegeben werden, dass die Hinweisperson anonym bleibt und die Organisation weitere Schritte ergreifen kann.
Zu einer positiven und offenen Organisationskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher und organisationsinterner Regeln. Durch Ihren Hinweis geben Sie uns die Möglichkeit, schnell auf Missstände zu reagieren, Schäden für Personen, Finanzen und Reputation abzuwenden und interne Prozesse zu verbessern.
Ja, Hinweise können auch anonym abgeben werden. Die hinweisgebende Person entscheidet selbst, ob sie anonym bleiben oder ihre Identität bewusst mitteilen möchte. Damit anonyme Hinweise keine kommunikativen Einbahnstraßen werden, stellt die Erzdiözese Freiburg ein digitales Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion zur Verfügung.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich (im Wege einer physischen Zusammenkunft), schriftlich, per Telefon oder per Hinweisgebersystem erfolgen.
